Geschichtlich gibt es eine Vielzahl von Brandkatastrophen, die unsagbares Leid, Zerstörung und Tod mit sich gebracht haben. Der daraus resultierende Brandschutz hat als Ziel, Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte vor den verheerenden Auswirkungen von Bränden zu schützen!
Eine der "berühmtesten" Brandkatastrophen ist der Stadtbrand von Rom zu Zeiten des Kaiser Nero. Doch auch die Chroniken deutscher Städte sind gespickt von „Feuersbrunst“ und Vernichtung. Der Verlust von ganzen Straßenzügen war keine Seltenheit und vielerorts mussten sogar ganze Städte nach verheerenden Bränden wiederaufgebaut werden.
Der Grund lag darin, dass es Jahrhunderte keinen organisierten Brandschutz gab. Bestenfalls gab es Bürgerwehren, die mit Ketten aus „Ledereimern“ versuchten, den Flammen Herr zu werden. Vor nicht einmal 170 Jahren gründeten sich zaghaft die ersten Feuerwehren in Deutschland und verhalfen dem Brandschutz zu erster Blüte.
Effektiv wurde die Brandbekämpfung jedoch erst mit der Einführung von kraftbetriebenen Fahrzeugen und Förderpumpen.
Die klassische Unterteilung von abwehrenden, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz ist noch keine 100 Jahre alt. Doch auch in der heutigen Zeit hat der Brand und die damit verbundene Rauchgasentwicklung trotz der technologischen Entwicklung nicht an Schrecken verloren.
Mit Beginn der Industrialisierung haben Baustoffe in unsere Häuser und Unternehmen Einzug gehalten, die andere Brandverhalten aufweisen als Baustoffe von vor 200 Jahren. Gerade der vermehrte Einsatz von Kunststoffen hat einen entscheidenden Einfluss auf die Brandentwicklung. So weisen Kunststoffe i. d. R. einen höheren Heizwert und höhere Brandausbreitungsgeschwindigkeiten auf sowie eine vielfach erhöhte Rauchentwicklung.
Im Umkehrschluss kann man feststellen, dass Brände in Gebäuden heutzutage mit höheren Temperaturen und mit einer erhöhten Rauchentwicklung verbunden sind. Das wiederum hat einen direkten Einfluss auf die Auswahl der Bauprodukte.
Diese Problematik spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen der Sachversicherer wider. Rund 5 Milliarden Euro an Brand- und Folgeschäden werden jedes Jahr allein in Deutschland durch Brände und Explosionen verursacht, welche die deutsche Wirtschaft enorm belastet. [1]
Fast die gleiche Summe wird jährlich in den anlagentechnischen, den baulichen und in den abwehrenden Brandschutz investiert. Und trotz dieser hohen Summen erleiden deutsche Unternehmen Milliardenschäden durch Brände und Explosionen. [1] Einen überdurchschnittlich großen Anteil an der Schadensbilanz hat der Brandrauch, der neben toxischen Eigenschaften auch hohe Temperaturen von bis zu 1000 Grad aufweisen kann. Darüber hinaus behindert er die Sicht, was eine Rettung von eingeschlossenen Menschen umso schwieriger macht. Durchschnittlich sterben ca. 600 Personen pro Jahr in Deutschland nach Bränden. [1]
Der Flughafenbrand in Düsseldorf am 11. April 1996 ist ein klassisches Beispiel dafür, wie schnell sich Brandrauch in einem Gebäude ausbreiten kann. Gerade die Toxizität, die enormen Temperaturen und das große Rauchgasvolumen haben zur Katastrophe beigetragen. 17 Tote und unzählige Verletzte zeugen von den Kräften einer Naturgewalt, die sich nur durch das Vorhandensein eines stimmigen Brandschutzkonzeptes und den daraus ableitenden Maßnahmen beherrschen lässt.
Dieser Brand hat im Nachhinein Brandschutzgeschichte geschrieben, und es wurden daraus viele Lehren zur Verbesserung des betrieblichen aber auch des baulichen Brandschutzes gezogen. Und doch ist es immer noch der Brandrauch, der oftmals in der öffentlichen Wahrnehmung unterschätzt wird, weil er besonders in Fernsehfilmen so gut wie gar nicht vorkommt und viele Menschen glauben, „im realen Leben“ ist das auch so.
Diese Erkenntnis kann man in vielen Unternehmen beobachten, bei denen Brand- und Rauchschutztüren verkeilt, verklemmt, zugestellt oder anderweitig manipuliert offengehalten werden. Jeder, der diese Problematik in seinem eigenen Unternehmen wahrnimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine offene Brand- und Rauchschutztür das gesamte Brandschutzkonzept des Gebäudes aushebelt und alle baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutzsysteme nicht mehr ihren Zweck erfüllen können! Auch sind verstellte Flucht- und Rettungswege mit unnötigen Brandlasten ein typisches Problem. Ziel des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes ist nämlich der Schutz der eigenen Belegschaft vor Feuer und Rauch sowie eine nicht mehr gewährleistete Schadensbegrenzung auf den vom Feuer betroffenen Brandabschnitt sicherzustellen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Sachversicherer bei offenstehenden Brandschutztüren mitunter nicht den kompletten Schaden beglichen haben. Dies kann verheerend für ein Unternehmen sein!
Statistiken der Sachversicherer belegen, dass ein Großteil der Unternehmen, die von einem Feuer betroffen sind, entweder sofort oder nach Ablauf eines Jahres nach dem Brand von einer Insolvenz betroffen sind. Einige der bereits zuvor genannten Tatsachen spielen dabei eine große Rolle. Man muss aber auch feststellen, dass viele Aspekte, die die Brandausbreitung erst ermöglichen, betriebliche Mängel sind, die in der Summe vermeidbar sind.
Daher war die Einführung des „Brandschutzbeauftragten“ im Bereich des betrieblichen Brandschutzes ein wichtiger und richtiger Schritt. Der Brandschutzbeauftragte ist jedoch nicht grundsätzlich in Deutschland gefordert.
Er kann über das Sonderbaurecht im Einzelfall verpflichtet werden.
In Genehmigungsverfahren der Baubehörden wird der Brandschutzbeauftragte über das Brandschutzkonzept immer häufiger verpflichtet. Auch kann es behördliche Forderung im Einzelfall oder Versicherungsauflage sein. Damit möchte man einen qualifizierten Ansprechpartner in den Unternehmen implementieren, der mit seiner Qualifikation und seinem Wissen Brandgefahren rechtzeitig erkennt und dadurch einen Brandfall oder ähnliche Sach- und Personenschäden zu verhindern.
Die Muster-Industriebaurichtlinie oder die Muster-Verkaufsstättenverordnung, fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ab dem Vorhandensein einer bestimmten Grundfläche in qm.
In der Praxis ist es so, dass mittlerweile eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Damit der Brandschutzbeauftragte seinen Verpflichtungen in der Beratung des Unternehmers hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes ausreichend nachkommen kann, ist seine Ausbildung unerlässlich.
Der vfdb macht sich seit 2001 um die Qualifizierung der Brandschutzbeauftragten stark. Ein Studium ist für die Erlangung der Qualifikation nicht erforderlich, wobei mittlerweile viele technische Studiengänge die Ausbildung integrieren.
Im Jahre 2014 hat sich der vfdb, die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), der vds (Verband der Sachversicherer) und der vbbd (Verband der Brandschutzbeauftragten Deutschlands) zusammengesetzt und die Anforderungen an die Arbeit eines Brandschutzbeauftragten zusammengestellt. 26 typische Aufgaben werden in diesem Anforderungsprofil genannt.
Fachliche Grundlagen für seine spätere Tätigkeit erhält der angehende Brandschutzbeauftragte in einer Ausbildung mit 64 Unterrichtseinheiten. Diese wird von renommierten Schulungsträgern wie dem Haus der Technik e.V. in Essen angeboten.
Der vfdb, der VDS, die DGUV und der vbbd verpflichten zum Erhalt der Qualifikation eine regelmäßige Weiterbildung – alle drei Jahre hat der Brandschutzbeauftragte (BSB) eine mindestens zweitägige Fortbildung vorzunehmen.
Um diese Brandschutzbeauftragten auch weiterzubilden, bietet das Haus der Technik e.V. einmal jährlich im November die Essener Brandschutztage mittlerweile seit über 20 Jahren an. Auf zwei Tage konzipiert ist das Ziel der Essener Brandschutztage, zu den derzeit wichtigen Themen des Brandschutzes umfassende Informationen und Anregungen für Fachleute und Interessenten anzubieten.
Auch hat das Haus der Technik ein- bzw. zweitägige Seminare für Brandschutzbeauftragte im Weiterbildungsangebot. Diese Veranstaltungen sind klassische Weiterbildungen oder auch fachspezifische Maßnahmen zu speziellen Themen wie baulichem Brandschutz oder anlagentechnischem Brandschutz.
Fachthemen wie „Zur Prüfung befähigte Personen“ von Sicherheitsschränken und Laborabzügen runden das Spektrum in der Bildung ab.
Quelle:
[1]: Otto-von-Guericke-Universität, Magdeburg: „Sicherheit und Gefahrenabwehr“
Autor: Albrecht Broemme, Landesbranddirektor, Berliner Feuerwehr (ehemals)
Thema: Brandschutz - was ist das eigentlich?